In Bezug auf die DSGVO ist ein Thema wieder ganz vorne mit dabei: Google Analytics.
Was ist Google Analytics eigentlich?
Es handelt sich hierbei um ein tolles Tool, um die Entwicklung und den Erfolg der eigenen Website zu kontrollieren. Wie viele Besucher hatte ich und wie lange sind sie geblieben? Auch Informationen über das Land, aus welchem die Website aufgerufen wurde und ob der Besuch über einen Desktop-Rechner, ein Smartphone oder ein Tablet erfolgte. Alles in allem gibt es hier tolle Statistiken.
Warum ist dies für die DSGVO so interessant?
Wie ja allgemein bekannt ist, sammelt Goolge Daten und wertet diese aus. Und genau hierum geht es – den Schutz der Daten. Der Nutzer der Website muss das Recht haben, selber zu entscheiden, ob die Daten verarbeitet werden dürfen oder nicht. Hierzu ist es sinnvoll, die eigene Website entsprechend fit zu machen. Ich habe einmal nach leicht umzusetzenden Tutorials gesucht, welche sich auf WordPress beziehen, da die meisten Websites eben hierüber erstellt werden. Klicken Sie einfach hier, um sich anzuschauen, wie die technische Umsetzung funktioniert!
Was ist hinsichtlich Google Analytics noch zu beachten?
Vertrag zur Datenverarbeitung
Wer Google Analytics nutzt, muss zwingend einen entsprechenden Vertrag zur Datenverarbeitung mit Google abschließen. Dies war früher lediglich auf dem postalischen Wege möglich, ist aktuell aber auch online möglich. Praktisch ist, dass eine Erklärung, wie dies erfolgen kann, in dem oben genannten Tutorial enthalten ist.
Anonymisierung der IP-Adresse
IP-Adressen wird aufgrund des Urteils des EuGH aus 2011 als persönliche Daten angesehen. Bei der Anonymisierung geht es daher darum, dass Google die IP-Adresse des Websiten-Besuchers so verfremdet, dass keine direkte Zuordnung mehr möglich ist und somit der Datenschutz gewährleistet ist.
Ich hoffe, ich konnte Euch hier ein wenig weiterhelfen und wünsche Euch viel Spass und Erfolg bei der Umsetzung. Im nächsten Blog geht es dann um das Thema “Google Fonts“.
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